Allgemeine Vertrags- und Lieferbedingungen Stand: 01.01.2006
I. Geltung
1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (folgend AGB genannt) gelten für den derzeitigen und alle folgenden Verträge mit Unternehmern im Sinn des § 14 BGB.
2. Wir erbringen sämtliche unserer Leistungen ausschließlich auf der Grundlage unserer AGB. Entgegenstehenden, ergänzenden oder abweichenden Bedingungen unserer Kunden wird hiermit widersprochen. Diese erhalten nur Geltung, wenn wir ihrer Einbeziehung in den Vertrag ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos unsere Leistungen erbringen.
II. Leistungsgegenstand
1. Die Darstellung und Beschreibung der von uns angebotenen Waren in unseren Katalogen, Prospekten und sonstigen Werbematerialien erfolgt lediglich beispielhaft. Für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes und den Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich.
2. Änderungen unserer Waren- und Leistungspalette in unseren Werbematerialien behalten wir uns ausdrücklich vor. Ebenso vorbehalten bleiben konstruktions- bzw. ausführungsbedingte Änderungen der bestellten Ware nach Erteilung der Auftragsbestätigung aufgrund von technischen Verbesserungen, soweit die vom Kunden bestellte Ware hierdurch nicht grundsätzlich verändert wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Abweichungen von unsere Waren betreffende Leistungsangaben sind im Bereich handelsüblicher Toleranzen zulässig.
3. Montageleistungen gehören nicht zu unserem Lieferumfang. Montageanleitungen sind - soweit erforderlich – der Ware beigefügt.
III. Vertragsschluß
Angebote unsererseits sind freibleibend. Ein verbindlicher Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Unsere Auftragsbestätigung kann innerhalb von drei Wochen ab Abgabe der Angebotserklärung des Kunden erfolgen.
IV. Lieferung, Lieferzeitraum
1. Der Lieferumfang bestimmt sich nach dem Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung.
2. Bei Bestellung mehrerer Liefergegenstände sind wir, wenn es dem Kunden zumutbar ist, zu Teillieferungen berechtigt.
3. Werden Lieferfristen vereinbart, beginnen diese mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine oder –fristen setzt voraus, dass der Kunde seinen zu unserer Leistungserbringung gegebenenfalls erforderlichen Mitwirkungspflichten, z.B. Beschaffung von notwendigen Unterlagen oder Genehmigungen, rechtzeitig nachkommt. Desweiteren steht die Einhaltung von Lieferfristen und –terminen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. In Abstimmung mit dem Kunden sind wir zur vorzeitigen Lieferung berechtigt.
4. Können wir Liefertermine oder –fristen aus Gründen, die von uns oder unseren Zulieferern nicht zu vertreten sind (z.B. Streiks, höhere Gewalt, unvorhersehbare Materialknappheit) nicht einhalten, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dauert die Verzögerung länger als einen Monat, kann unser Kunde nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Sollten Termine ausdrücklich als Fixtermine vereinbart sein, bedarf es der Setzung einer Nachfrist nicht. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
5. Soweit individualvertraglich nichts anderes vereinbart ist, erfolgen unsere Lieferungen ab Werk.
6. Verpackungen werden von uns zurückgenommen, Entsorgungskosten sind in unseren Preisen enthalten.
V. Preise und Zahlungsweise 1. Unsere Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Das vereinbarte Entgelt wird mit Rechnungseingang beim Kunden zur Zahlung fällig.
3. Skontoabzüge sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und jeweils vollständiger, fristgerechter Zahlung zulässig.
4. Zahlungen sind regelmäßig kosten- und spesenfrei auf ein von uns angegebenes Bankkonto zu erbringen. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur ausnahmsweise im Einzelfall und nur erfüllungshalber.
5. Zahlungen werden jeweils auf die älteste Forderung gemäß § 367 BGB verrechnet.
6. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Desweiteren sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, weitere von uns noch zu erbringende Leistungen bis zum Verzugsende zurückzubehalten.
VI. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1. Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.
2. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst mit Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung auf den Kunden über. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
2. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach angemessener fruchtloser Fristsetzung berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Nach Rücknahme der Ware sind wir zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich der Verwertungskosten – anzurechnen. Befindet sich die Vorbehaltsware im Besitz eines Dritten, ist der Kunde verpflichtet, uns Besitzer und Aufenthaltsort mitzuteilen und uns Herausgabeansprüche gegen den Dritten abzutreten.
3. Bei Pfändung und sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und gegenüber dem Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen, damit wir unsere Eigentumsrechte gegenüber dem Dritten geltend machen können. Der Kunde hat uns Abschriften von Pfändungsverfügungen und Pfändungsprotokollen zu überlassen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die Kosten einer Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
4. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, einschließlich etwaiger Saldoforderungen bis zur Höhe unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ab. Wir nehmen die Abtretung an. Auf Anfordern hat uns der Kunde alle zum Forderungseinzug erforderlichen Informationen zu erteilen und uns hierzu notwendige Unterlagen auszuhändigen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden können wir die Weiterveräußerungsbefugnis widerrufen.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. Im Falle der Weiterveräußerung der neuen Sache tritt uns der Kunde bereits jetzt seine Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Wertes der von uns in Rechnung gestellten Vorbehaltsware ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7. Der Kunde ist bis auf Widerruf ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Der Widerruf kann erfolgen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere in Zahlungsverzug gerät. Im Fall des Widerrufs hat der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich bekanntzugeben und auch alle sonstigen zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen auszuhändigen.
8. Nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen tritt der Kunde uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderung aus der Geschäftsbeziehung gegen ihn ab, die durch Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
9. Wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Ware zu verlangen.
VIII. Rechte wegen Mängeln
1. Mängelrügen des Kunden haben unter Beachtung der dem Kunden obliegenden Prüfungs- und Rügeobliegenheit (§377 HGB) unverzüglich schriftlich zu erfolgen.
2. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung von Fehlern durch den Kunden Nacherfüllung durch unentgeltliche Nachbesserung der gelieferten Ware oder Neulieferung. Teile, die im Rahmen der Nacherfüllung ausgetauscht werden, gehen mit dem Ausbau in unser Eigentum über.
3. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, ist sie unmöglich oder wird sie aufgrund unseres Verschuldens nicht innerhalb angemessener Zeit von uns vorgenommen, kann der Kunde nach vergeblicher Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Entgelts nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Bei nur unerheblichen Pflichtverletzungen besteht ein Rücktrittsrecht des Kunden nicht.
4. Nimmt der Kunde selbst oder durch Dritte Reparaturarbeiten an der Ware vor, bevor wir Gelegenheit zur Mängelbeseitigung hatten, haften wir nicht für Mängel und Schäden, die ursächlich auf diese Arbeiten zurückzuführen sind.
5. Garantien werden von uns grundsätzlich nicht abgegeben. Sollte im Einzelfall doch eine Garantie vereinbart werden, geschieht dies ausdrücklich im Rahmen der Auftragsbestätigung.
6. Rechte wegen Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Übergabe der Ware an den Kunden bzw. ab Abnahme oder Erbringung unserer sonstigen Leistungen.
IX. Haftung
1. Soweit nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, aus arglistig verschwiegenen Mängeln oder nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen ist, kann der Kunde Schadensersatz auch im Falle des Verzuges oder der Verletzung von Gewährleistungspflichten nach folgenden Maßgaben geltend machen.
2. Wir haften nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten.
3. Für grob fahrlässige Verletzungen sonstiger Pflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen haften wir nicht.
4. Die Höhe des von uns zu leistenden Schadenersatzes ist beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Für entgangenen Gewinn und ideelle Beeinträchtigungen haften wir nicht.
5. Ein Ersatz des Verzögerungsschadens im Falle unseres Leistungsverzuges ist beschränkt auf 0,5 % des Wertes des Teils der Lieferung, mit welchem wir uns in Verzug befinden, je Woche und insgesamt auf 5 % des Netto-Vertragspreises.
X. Pflichten des Kunden bei Lieferung von Flurförderfahrzeugen
Ist Gegenstand unserer Lieferung ein Flurförderfahrzeug, wird der Kunde mit Übergabe an ihn Halter. Er hat ab diesem Zeitpunkt auf eigene Kosten für die Einhaltung sämtlicher für das Flurförderfahrzeug geltenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsakte, besonders für straßenverkehrsrechtliche und steuerrechtliche Regelungen einzustehen. Werden diesbezüglich Ansprüche Dritter uns gegenüber geltend gemacht, die nach Übergabe an den Kunden entstanden sind, hat uns der Kunde von diesen freizustellen.
XI. Gerichtsstand; anwendbares Recht; Salvatorische Klausel
1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bielefeld, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der UN-Kaufrechts (CISG).
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Geltung.
Widerrufsrecht der Verbraucher :
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einen Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens nach Erhalt der Ware und der Widerrufsbelehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Blue Lines Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Gewerbestraße 17, D-33397 Rietberg (Mastholte) Germany, Tel 02944-97972-10 Fax 02944-97972-22, Email info@bluelines.de
Geschäftsführer der Blue Lines Verwaltungs-GmbH: Frank Kerkemeier, USt-IdNr.: DE814660404
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sperrige Güter werden sind per Spedition zu versenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
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